Privatkunden

Energieberatung für Bestand, Sanierung und Neubau.

Ich begleite Eigentümer bei energetischen Entscheidungen - verständlich, unabhängig und technisch fundiert.

Leistungen

Individuelle Lösungen für Ihr Zuhause

ENERGIEBERATUNG

• Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

• Energieberatung für Wohngebäude | Online oder vor Ort

• Energieausweise

FÖRDERMITTEL

• Technische Projektbeschreibung (TPB)

• Bestätigung zum Antrag (BzA)

• Bestätigung nach Durchführung (BnD)

• Unterstützung bei BAFA- und KfW-Anträgen

HEIZUNGS- & PV-PLANUNG

• Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

• Hydraulischer Abgleich

• Fachplanung Wärmepumpe & PV-Dachanlage

BAUBEGLEITUNG

• Energetische Baubegleitung

• Qualitätskontrolle der Sanierungsmaßnahmen

• Prüfung der Fördervoraussetzungen

• Dokumentation für Förderprogramme

So arbeite ich

Klarer Ablauf. Verlässliche Begleitung.

Aktuelles

Neue Förderbegingungen Heizungstausch 2026

Aktuelles

Neue Förderbegingungen Heizungstausch 2026

BEG 2026 – HEIZUNGSFÖRDERUNG (WG)

FÜR SELBSTNUTZENDE EIGENTÜMER

Heizungstausch: Wärmepumpe & Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

GÜLTIG AB 21.07.2026
FÖRDERBAUSTEINE
  • Grundförderungfür alle förderfähigen EE-Heizungen 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus *1für den Austausch alter fossiler Heizungen 16 %
  • Einkommensbonusgestaffelt nach Haushaltsjahreseinkommen (siehe unten) 10 / 30 / 40 %
  • Familienzuschlag *2+10.000 € Einkommensgrenze bei mind. 1 minderjährigem Kind +10.000 €
  • Maximale Gesamtförderung(Grundförderung + Boni) 70 % Obergrenze
EINKOMMENSBONUS – STAFFELUNG
bis 30.000 € Haushaltseinkommen
40 % Bonus
mit Familienzuschlag: bis 40.000 €
über 30.000–40.000 €
30 % Bonus
mit Familienzuschlag: 40.000–50.000 €
über 40.000–50.000 €
10 % Bonus
mit Familienzuschlag: 50.000–60.000 €
über 50.000 €
0 % Bonus
mit Familienzuschlag: über 60.000 €

*1 Ab 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus erstmals auf 12 % und danach halbjährlich (01.02. und 01.08.) um 4 Prozentpunkte.
*2 Die Einkommensgrenzen erhöhen sich einmalig um 10.000 € je Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind.

FÖRDERFÄHIGE KOSTEN (HÖCHSTBETRÄGE)
28.000 €
1 Wohneinheit
15.000 €
2–6 Wohneinheiten je WE
8.000 €
ab 7 Wohneinheiten je WE
Die Förderhöchstbeträge werden je Wohneinheit addiert.
BEISPIELE FÜR EIN EINFAMILIENHAUS (1 WE)
BEISPIEL 1
Nur Grundförderung
Investition
Wärmepumpe
28.000 €
30 %Grundförderung
30 %
GESAMTFÖRDERUNG → ZUSCHUSS
8.400 €
BEISPIEL 2
+ Klimageschwindigkeitsbonus
30 %Grundförderung
+
16 %Klimageschwindigkeitsbonus
46 %
GESAMTFÖRDERUNG → ZUSCHUSS
12.880 €
BEISPIEL 3
+ Einkommensbonus (10 %)
Haushaltsjahreseinkommen
42.000 €(über 40.000–50.000 €)
30 %Grundförderung
+
16 %Klimageschwindigkeitsbonus
+
10 %Einkommensbonus
56 %
GESAMTFÖRDERUNG → ZUSCHUSS
15.680 €
BEISPIEL 4
+ Klima- & Einkommensbonus (40 %)
Haushaltsjahreseinkommen
38.000 €(bis 40.000 € inkl. Familienzuschlag)
30 %Grundförderung
+
16 %Klimageschwindigkeitsbonus
+
40 %Einkommensbonus
80 %
GESAMTFÖRDERUNG → ZUSCHUSS
22.400 €
bis zu 80 % möglich *3

*3 Für selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € (mit Familienzuschlag) beträgt die Obergrenze bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten. Ansonsten gilt die Obergrenze von maximal 70 %.

ZEITACHSE
bis 20.07.2026
bisherige BEG-Förderung
21.07.2026
Neue BEG-Förderung tritt in Kraft
01.02.2027
Erste Anpassungen: Förderdeckel −750 € · Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 12 %

Danach jeweils am 01.02. und 01.08.: Förderdeckel −750 € (1 WE) · Klimageschwindigkeitsbonus −4 Prozentpunkte

WAS IST NEU AB 21.07.2026?
  • Einkommensbonus wird gestaffelt (10 / 30 / 40 %)
  • Familienzuschlag: +10.000 € Einkommensgrenze bei mind. 1 minderjährigem Kind
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, ab 01.02.2027 halbjährlich − 4 Prozentpunkte
  • Förderfähige Kosten sinken auf 28.000 € (für 1 WE)
  • Ab 01.02.2027: Deckelabsenkung (−750 € je Halbjahr)
  • Maximale Förderung: bis zu 80 % (bei Einkommen bis 40.000 € inkl. Zuschlag), sonst maximal 70 %
WICHTIGE HINWEISE
  • Antragstellung vor Vorhabenbeginn erforderlich
  • Förderung nur für förderfähige Wärmepumpen laut Liste der KfW und BAFA
  • Zuschuss über KfW
  • Kombination mit Ergänzungskredit möglich
  • Förderung nur für selbstnutzende Eigentümer (Einkommensbonus und Familienzuschlag)

BEG 2026 – HEIZUNGSFÖRDERUNG (WG)

FÜR SELBSTNUTZENDE EIGENTÜMER

Heizungstausch: Wärmepumpe & Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

GÜLTIG AB 21.07.2026
FÖRDERBAUSTEINE
  • Grundförderungfür alle förderfähigen EE-Heizungen 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus *1für den Austausch alter fossiler Heizungen 16 %
  • Einkommensbonusgestaffelt nach Haushaltsjahreseinkommen (siehe unten) 10 / 30 / 40 %
  • Familienzuschlag *2+10.000 € Einkommensgrenze bei mind. 1 minderjährigem Kind +10.000 €
  • Maximale Gesamtförderung(Grundförderung + Boni) 70 % Obergrenze
EINKOMMENSBONUS – STAFFELUNG
bis 30.000 € Haushaltseinkommen
40 % Bonus
mit Familienzuschlag: bis 40.000 €
über 30.000–40.000 €
30 % Bonus
mit Familienzuschlag: 40.000–50.000 €
über 40.000–50.000 €
10 % Bonus
mit Familienzuschlag: 50.000–60.000 €
über 50.000 €
0 % Bonus
mit Familienzuschlag: über 60.000 €

*1 Ab 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus erstmals auf 12 % und danach halbjährlich (01.02. und 01.08.) um 4 Prozentpunkte.
*2 Die Einkommensgrenzen erhöhen sich einmalig um 10.000 € je Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind.

FÖRDERFÄHIGE KOSTEN (HÖCHSTBETRÄGE)
28.000 €
1 Wohneinheit
15.000 €
2–6 Wohneinheiten je WE
8.000 €
ab 7 Wohneinheiten je WE
Die Förderhöchstbeträge werden je Wohneinheit addiert.
BEISPIELE FÜR EIN EINFAMILIENHAUS (1 WE)
BEISPIEL 1
Nur Grundförderung
Investition
Wärmepumpe
28.000 €
30 %Grundförderung
30 %
GESAMTFÖRDERUNG → ZUSCHUSS
8.400 €
BEISPIEL 2
+ Klimageschwindigkeitsbonus
30 %Grundförderung
+
16 %Klimageschwindigkeitsbonus
46 %
GESAMTFÖRDERUNG → ZUSCHUSS
12.880 €
BEISPIEL 3
+ Einkommensbonus (10 %)
Haushaltsjahreseinkommen
42.000 €(über 40.000–50.000 €)
30 %Grundförderung
+
16 %Klimageschwindigkeitsbonus
+
10 %Einkommensbonus
56 %
GESAMTFÖRDERUNG → ZUSCHUSS
15.680 €
BEISPIEL 4
+ Klima- & Einkommensbonus (40 %)
Haushaltsjahreseinkommen
38.000 €(bis 40.000 € inkl. Familienzuschlag)
30 %Grundförderung
+
16 %Klimageschwindigkeitsbonus
+
40 %Einkommensbonus
80 %
GESAMTFÖRDERUNG → ZUSCHUSS
22.400 €
bis zu 80 % möglich *3

*3 Für selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € (mit Familienzuschlag) beträgt die Obergrenze bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten. Ansonsten gilt die Obergrenze von maximal 70 %.

ZEITACHSE
bis 20.07.2026
bisherige BEG-Förderung
21.07.2026
Neue BEG-Förderung tritt in Kraft
01.02.2027
Erste Anpassungen: Förderdeckel −750 € · Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 12 %

Danach jeweils am 01.02. und 01.08.: Förderdeckel −750 € (1 WE) · Klimageschwindigkeitsbonus −4 Prozentpunkte

WAS IST NEU AB 21.07.2026?
  • Einkommensbonus wird gestaffelt (10 / 30 / 40 %)
  • Familienzuschlag: +10.000 € Einkommensgrenze bei mind. 1 minderjährigem Kind
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, ab 01.02.2027 halbjährlich − 4 Prozentpunkte
  • Förderfähige Kosten sinken auf 28.000 € (für 1 WE)
  • Ab 01.02.2027: Deckelabsenkung (−750 € je Halbjahr)
  • Maximale Förderung: bis zu 80 % (bei Einkommen bis 40.000 € inkl. Zuschlag), sonst maximal 70 %
WICHTIGE HINWEISE
  • Antragstellung vor Vorhabenbeginn erforderlich
  • Förderung nur für förderfähige Wärmepumpen laut Liste der KfW und BAFA
  • Zuschuss über KfW
  • Kombination mit Ergänzungskredit möglich
  • Förderung nur für selbstnutzende Eigentümer (Einkommensbonus und Familienzuschlag)

BEG 2026 – HEIZUNGSFÖRDERUNG (WG)

FÜR SELBSTNUTZENDE EIGENTÜMER

Heizungstausch: Wärmepumpe & Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

GÜLTIG AB 21.07.2026
FÖRDERBAUSTEINE
  • Grundförderungfür alle förderfähigen EE-Heizungen 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus *1für den Austausch alter fossiler Heizungen 16 %
  • Einkommensbonusgestaffelt nach Haushaltsjahreseinkommen (siehe unten) 10 / 30 / 40 %
  • Familienzuschlag *2+10.000 € Einkommensgrenze bei mind. 1 minderjährigem Kind +10.000 €
  • Maximale Gesamtförderung(Grundförderung + Boni) 70 % Obergrenze
EINKOMMENSBONUS – STAFFELUNG
bis 30.000 € Haushaltseinkommen
40 % Bonus
mit Familienzuschlag: bis 40.000 €
über 30.000–40.000 €
30 % Bonus
mit Familienzuschlag: 40.000–50.000 €
über 40.000–50.000 €
10 % Bonus
mit Familienzuschlag: 50.000–60.000 €
über 50.000 €
0 % Bonus
mit Familienzuschlag: über 60.000 €

*1 Ab 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus erstmals auf 12 % und danach halbjährlich (01.02. und 01.08.) um 4 Prozentpunkte.
*2 Die Einkommensgrenzen erhöhen sich einmalig um 10.000 € je Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind.

FÖRDERFÄHIGE KOSTEN (HÖCHSTBETRÄGE)
28.000 €
1 Wohneinheit
15.000 €
2–6 Wohneinheiten je WE
8.000 €
ab 7 Wohneinheiten je WE
Die Förderhöchstbeträge werden je Wohneinheit addiert.
BEISPIELE FÜR EIN EINFAMILIENHAUS (1 WE)
BEISPIEL 1
Nur Grundförderung
Investition
Wärmepumpe
28.000 €
30 %Grundförderung
30 %
GESAMTFÖRDERUNG → ZUSCHUSS
8.400 €
BEISPIEL 2
+ Klimageschwindigkeitsbonus
30 %Grundförderung
+
16 %Klimageschwindigkeitsbonus
46 %
GESAMTFÖRDERUNG → ZUSCHUSS
12.880 €
BEISPIEL 3
+ Einkommensbonus (10 %)
Haushaltsjahreseinkommen
42.000 €(über 40.000–50.000 €)
30 %Grundförderung
+
16 %Klimageschwindigkeitsbonus
+
10 %Einkommensbonus
56 %
GESAMTFÖRDERUNG → ZUSCHUSS
15.680 €
BEISPIEL 4
+ Klima- & Einkommensbonus (40 %)
Haushaltsjahreseinkommen
38.000 €(bis 40.000 € inkl. Familienzuschlag)
30 %Grundförderung
+
16 %Klimageschwindigkeitsbonus
+
40 %Einkommensbonus
80 %
GESAMTFÖRDERUNG → ZUSCHUSS
22.400 €
bis zu 80 % möglich *3

*3 Für selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € (mit Familienzuschlag) beträgt die Obergrenze bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten. Ansonsten gilt die Obergrenze von maximal 70 %.

ZEITACHSE
bis 20.07.2026
bisherige BEG-Förderung
21.07.2026
Neue BEG-Förderung tritt in Kraft
01.02.2027
Erste Anpassungen: Förderdeckel −750 € · Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 12 %

Danach jeweils am 01.02. und 01.08.: Förderdeckel −750 € (1 WE) · Klimageschwindigkeitsbonus −4 Prozentpunkte

WAS IST NEU AB 21.07.2026?
  • Einkommensbonus wird gestaffelt (10 / 30 / 40 %)
  • Familienzuschlag: +10.000 € Einkommensgrenze bei mind. 1 minderjährigem Kind
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, ab 01.02.2027 halbjährlich − 4 Prozentpunkte
  • Förderfähige Kosten sinken auf 28.000 € (für 1 WE)
  • Ab 01.02.2027: Deckelabsenkung (−750 € je Halbjahr)
  • Maximale Förderung: bis zu 80 % (bei Einkommen bis 40.000 € inkl. Zuschlag), sonst maximal 70 %
WICHTIGE HINWEISE
  • Antragstellung vor Vorhabenbeginn erforderlich
  • Förderung nur für förderfähige Wärmepumpen laut Liste der KfW und BAFA
  • Zuschuss über KfW
  • Kombination mit Ergänzungskredit möglich
  • Förderung nur für selbstnutzende Eigentümer (Einkommensbonus und Familienzuschlag)

Haltung

Nicht jede Maßnahme ist sinnvoll.

Ich glaube an Lösungen, die langfristig funktionieren - technisch, wirtschaftlich und menschlich. Deshalb berate ich Sie unabhängig, verständlich und auf Augenhöhe.

Haltung

Nicht jede Maßnahme ist sinnvoll.

Ich glaube an Lösungen, die langfristig funktionieren - technisch, wirtschaftlich und menschlich. Deshalb berate ich Sie unabhängig, verständlich und auf Augenhöhe.

Haltung

Nicht jede Maßnahme ist sinnvoll.

Ich glaube an Lösungen, die langfristig funktionieren - technisch, wirtschaftlich und menschlich. Deshalb berate ich Sie unabhängig, verständlich und auf Augenhöhe.

Häufige fragen

Antworten auf häufige Fragen.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

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Welche Vorteile bietet ein iSFP?

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Wie hoch ist die Förderung für einen individuellen Sanierungsfahrplan?

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Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?

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Für welche Sanierungsmaßnahmen gilt der iSFP-Bonus?

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Was ist eine Heizlastberechnung und warum ist sie für eine Wärmepumpe so wichtig?

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Was kostet eine Heizlastberechnung?

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Lassen Sie uns sprechen.

Ich freue mich darauf, Ihr Projekt kennenzulernen.

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