
Fachbetriebe
Starke Partnerschaften. Bessere Projekte.
Ich unterstütze Fachbetriebe mit technischer Expertise, Planungssicherheit und klaren Nachweisen – für eine effiziente Zusammenarbeit und erfolgreiche Projekte.
Leistungen
Technische Unterstützung, die Ihren Alltag erleichtert.
ENERGIEBERATUNG
• Erstellung & Zuarbeit iSFP
• Lüftungskonzepte, sommerlicher Wärmeschutz WG & NWG
• U-Wert-Berechnungen & Wärmebrückennachweise
• Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN 18599
FÖRDERMITTEL
• Technische Projektbeschreibung (TPB)
• Bestätigung zum Antrag (BzA)
• Bestätigung nach Durchführung (BnD)
• Unterstützung bei BAFA- und KfW-Anträgen
HEIZUNGS- & PV-PLANUNG
• Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
• Hydraulischer Abgleich
• Fachplanung Wärmepumpe & PV-Dachanlage
SO ARBEITEN WIR ZUSAMMEN
Ein klarer Ablauf für effiziente Projekte.
Aktuelles
Neue Förderbegingungen Heizungstausch 2026
Aktuelles
Neue Förderbegingungen Heizungstausch 2026
BEG 2026 – HEIZUNGSFÖRDERUNG (WG)
FÜR SELBSTNUTZENDE EIGENTÜMER
Heizungstausch: Wärmepumpe & Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Grundförderungfür alle förderfähigen EE-Heizungen 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus *1für den Austausch alter fossiler Heizungen 16 %
- Einkommensbonusgestaffelt nach Haushaltsjahreseinkommen (siehe unten) 10 / 30 / 40 %
- Familienzuschlag *2+10.000 € Einkommensgrenze bei mind. 1 minderjährigem Kind +10.000 €
- Maximale Gesamtförderung(Grundförderung + Boni) 70 % Obergrenze
*1 Ab 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus erstmals auf 12 % und danach halbjährlich (01.02. und 01.08.) um 4 Prozentpunkte.
*2 Die Einkommensgrenzen erhöhen sich einmalig um 10.000 € je Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Wärmepumpe 28.000 €
42.000 €(über 40.000–50.000 €)
38.000 €(bis 40.000 € inkl. Familienzuschlag)
*3 Für selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € (mit Familienzuschlag) beträgt die Obergrenze bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten. Ansonsten gilt die Obergrenze von maximal 70 %.
Danach jeweils am 01.02. und 01.08.: Förderdeckel −750 € (1 WE) · Klimageschwindigkeitsbonus −4 Prozentpunkte
- Einkommensbonus wird gestaffelt (10 / 30 / 40 %)
- Familienzuschlag: +10.000 € Einkommensgrenze bei mind. 1 minderjährigem Kind
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, ab 01.02.2027 halbjährlich − 4 Prozentpunkte
- Förderfähige Kosten sinken auf 28.000 € (für 1 WE)
- Ab 01.02.2027: Deckelabsenkung (−750 € je Halbjahr)
- Maximale Förderung: bis zu 80 % (bei Einkommen bis 40.000 € inkl. Zuschlag), sonst maximal 70 %
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn erforderlich
- Förderung nur für förderfähige Wärmepumpen laut Liste der KfW und BAFA
- Zuschuss über KfW
- Kombination mit Ergänzungskredit möglich
- Förderung nur für selbstnutzende Eigentümer (Einkommensbonus und Familienzuschlag)
BEG 2026 – HEIZUNGSFÖRDERUNG (WG)
FÜR SELBSTNUTZENDE EIGENTÜMER
Heizungstausch: Wärmepumpe & Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Grundförderungfür alle förderfähigen EE-Heizungen 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus *1für den Austausch alter fossiler Heizungen 16 %
- Einkommensbonusgestaffelt nach Haushaltsjahreseinkommen (siehe unten) 10 / 30 / 40 %
- Familienzuschlag *2+10.000 € Einkommensgrenze bei mind. 1 minderjährigem Kind +10.000 €
- Maximale Gesamtförderung(Grundförderung + Boni) 70 % Obergrenze
*1 Ab 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus erstmals auf 12 % und danach halbjährlich (01.02. und 01.08.) um 4 Prozentpunkte.
*2 Die Einkommensgrenzen erhöhen sich einmalig um 10.000 € je Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Wärmepumpe 28.000 €
42.000 €(über 40.000–50.000 €)
38.000 €(bis 40.000 € inkl. Familienzuschlag)
*3 Für selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € (mit Familienzuschlag) beträgt die Obergrenze bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten. Ansonsten gilt die Obergrenze von maximal 70 %.
Danach jeweils am 01.02. und 01.08.: Förderdeckel −750 € (1 WE) · Klimageschwindigkeitsbonus −4 Prozentpunkte
- Einkommensbonus wird gestaffelt (10 / 30 / 40 %)
- Familienzuschlag: +10.000 € Einkommensgrenze bei mind. 1 minderjährigem Kind
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, ab 01.02.2027 halbjährlich − 4 Prozentpunkte
- Förderfähige Kosten sinken auf 28.000 € (für 1 WE)
- Ab 01.02.2027: Deckelabsenkung (−750 € je Halbjahr)
- Maximale Förderung: bis zu 80 % (bei Einkommen bis 40.000 € inkl. Zuschlag), sonst maximal 70 %
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn erforderlich
- Förderung nur für förderfähige Wärmepumpen laut Liste der KfW und BAFA
- Zuschuss über KfW
- Kombination mit Ergänzungskredit möglich
- Förderung nur für selbstnutzende Eigentümer (Einkommensbonus und Familienzuschlag)
BEG 2026 – HEIZUNGSFÖRDERUNG (WG)
FÜR SELBSTNUTZENDE EIGENTÜMER
Heizungstausch: Wärmepumpe & Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Grundförderungfür alle förderfähigen EE-Heizungen 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus *1für den Austausch alter fossiler Heizungen 16 %
- Einkommensbonusgestaffelt nach Haushaltsjahreseinkommen (siehe unten) 10 / 30 / 40 %
- Familienzuschlag *2+10.000 € Einkommensgrenze bei mind. 1 minderjährigem Kind +10.000 €
- Maximale Gesamtförderung(Grundförderung + Boni) 70 % Obergrenze
*1 Ab 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus erstmals auf 12 % und danach halbjährlich (01.02. und 01.08.) um 4 Prozentpunkte.
*2 Die Einkommensgrenzen erhöhen sich einmalig um 10.000 € je Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Wärmepumpe 28.000 €
42.000 €(über 40.000–50.000 €)
38.000 €(bis 40.000 € inkl. Familienzuschlag)
*3 Für selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € (mit Familienzuschlag) beträgt die Obergrenze bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten. Ansonsten gilt die Obergrenze von maximal 70 %.
Danach jeweils am 01.02. und 01.08.: Förderdeckel −750 € (1 WE) · Klimageschwindigkeitsbonus −4 Prozentpunkte
- Einkommensbonus wird gestaffelt (10 / 30 / 40 %)
- Familienzuschlag: +10.000 € Einkommensgrenze bei mind. 1 minderjährigem Kind
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, ab 01.02.2027 halbjährlich − 4 Prozentpunkte
- Förderfähige Kosten sinken auf 28.000 € (für 1 WE)
- Ab 01.02.2027: Deckelabsenkung (−750 € je Halbjahr)
- Maximale Förderung: bis zu 80 % (bei Einkommen bis 40.000 € inkl. Zuschlag), sonst maximal 70 %
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn erforderlich
- Förderung nur für förderfähige Wärmepumpen laut Liste der KfW und BAFA
- Zuschuss über KfW
- Kombination mit Ergänzungskredit möglich
- Förderung nur für selbstnutzende Eigentümer (Einkommensbonus und Familienzuschlag)
Haltung
Verlässlich. Fachlich. Partnerschaftlich.
Ich verstehe mich als Partner auf Augenhöhe. Offen, lösungsorientiert und zuverlässig – damit Ihre Projekte erfolgreich werden.

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Häufige fragen
Antworten auf häufige Fragen.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
+
Welche Vorteile bietet ein iSFP?
+
Wie hoch ist die Förderung für einen individuellen Sanierungsfahrplan?
+
Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?
+
Für welche Sanierungsmaßnahmen gilt der iSFP-Bonus?
+
Was ist eine Heizlastberechnung und warum ist sie für eine Wärmepumpe so wichtig?
+
Was kostet eine Heizlastberechnung?
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Lassen Sie uns sprechen.
Ich freue mich darauf, Ihr Projekt kennenzulernen.
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